Weshalb sind Absprachen im Hinblick auf die Verfahrensgrundsätze des deutschen Strafrechts grundsätzlich problematisch?

  • Untersuchungsgrundsatz, § 244 II StPO: Geständnis führt zur Verkürzung der Beweisaufnahme. Ermittlung der materiellen Wahrheit gefährdet.
  • Fair-Trial: Mit Geständnis muss Angeklagter stets in Vorleistung treten, Sanktionsschere (höhere Strafen drohen bei Nicht-Geständnis), Objekt eines Verfahrens zwischen Richter, StA und Verteidiger
  • Gebot schuldangemessener Bestrafung: Gericht verspricht eine schuldunangemessene Strafe als Gegenleistung für Geständnis
  • Öffentlichkeitsgrundsatz: Verständigung geschieht im Hinterzimmer
  • Nemo-Tenetur-Grundsatz: Drängung des Angeklagten zu Geständnis durch Strafrabatt
  • Unschuldsvermutung: Schuld wird unterstellt bei Angebot einer Verständigung

Diskussion