Ref ÖR Ausgangsbescheid

1. Was ist bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung zu beachten?
 
2. Wie ist sie zu formulieren?

1.
Die AsV muss stets ausdrücklich eroflgen, weil § 80 II 1 Nr. 4 verlangt, dass sie "besonders angeordnet" wird.
Besteht der Bescheid aus mehreren Verfügungen, muss durch Stellung unf Formuleirung klar sein, worauf sich die AsV bezieht.
 
2. "Ich ordne die sofortige Vollziehung dieses Bescheids an."
 
Bei mehreren Verfügungen:
"5. Ich ordne die sofortige Vollziehung der Ziffern 1, 3 und 4 dieses Bescheids an."

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