Ref ÖR Ausgangsbescheid

1. Wie gliedert sich die rechtliche Würdigung? In welchem Stil wird sie formuliert?
 
2. Was ist bei der Begründung des Hauptausspruchs besonders zu beachten?

1. Die rechtliche WÜrdigung gliedert sich wie folgt:
Begründung Hauptausspruch.
Ggf. Begründung Asv
Ggf. Begründung Zwangsmittelandrohung.
Ggf. Begründung Kostenentscheidung
Beachte: Formuleirung erfolgt im Urteilsstil.
 
2. EGL/AGL sind wörtlich zu zitieren.
Stets Herleitung der Zuständigkeit der handelnden Behörde.
Ausführung zur Anhörung nur, wenn sie lediglich konkludent erfolgt ist (zB. Ortstermin) oder trotz Erforderlichkeit nicht durchgeführt wurde. Sollte § 28 II VwVfG einschlägig sein, ist zu beachten, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, die folglich entsprechend zu begründen ist.
In mat. RM/mat. Anspruchsvoraussetzungen strickte Trennung von TB und RF. Im TB beim jewieligen merkmal zunächst feststellen, dass es vorliegt, sodann BEgründun des Ergebnisses durch Definition und Subsumtion des TB-Merkmals. Rechtsfolge ist regelmäßig Ermessen. Begründung am Maßstab des § 40 VwVfG. Zunächst begründen, warum die getroffene Entscheidung dem zweck der EGL/AGL entspricht. Danach darlegen, warum die gesetzlichen Grenzen des Ermessens gewahrt sind. Insb. Verhältnismäßigkeitsprüfung vor allem Freiheitsgrundrechte iRd. Angemessenheit.
 

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