Gedanke Widerspruchslösung

Manche BVVs entfalten erst nach Rüge durch Widerspruch Geltung, spätestens im ZP 257 StPO

Idee: Staat ist gebunden, wenn Staat REcht und Gesetz nicht einhält musst du widersprechen. Auch nicht verteidigter Angeklagter, aber den musst du belehren

Faustregel: Widerspruchslösung bei solchen Beweismitteln über die Dispositionsmacht vorliegt, die durch Sacheinlass ersetzt/dementiert werden können. Er soll wählen ob das verwertet wird. 

Bei Sachbeweusen kannst du nicht Disponieren ... ob die ok sind muss Gerixht von Amts wegen klären

Diskussion