Prüfungswissen Mündliche

Wann wird Prozesskostenhilfe bewilligt und wonach richtet sich dies?
 
Gibt es im Familienrecht eine Besonderheit?

Richtet sich nach §§ 114 ff ZPO
 
Der Antrag wird bewilligt wenn:
  • hinreichende Erfolgaussichten hinsichtlich der Rechtsverfolgung bestehen
  • der Antragsteller bedürftig ist
  • und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig ist
Besonderheit in Familiensachen: Prozesskostenhilfe wird Verfahrenskostenhilfe genannt vgl. §§ 76 ff FamFG
 
Beachte auch: Mandant ist auf § 123 ZPO hinzuweisen --> sonst Anwaltshaftung
Inhalt § 123 ZPO: Wenn Mandant verliert, muss er trotz PKH die Kosten trgaen, die dem Gegener entstanden sind

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