RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

03/18, Strafrecht

Kann Verdeckungsabsicht bei §§ 315 b Abs. 1, Abs. 3, 315 Abs. 3 Nr. 1 b StGB angenommen werden, wenn sich der bereits identifizierte Täter der Festnahme entziehen will?

Nein. Die Tathandlung muss nach dem Willen des Täters vielmehr gerade das Mittel der Verdeckung sein. Dies kann regelmäßig nur angenommen werden, wenn die zu verdeckende Straftat nicht bereits aufgeklärt ist bzw. die Aufklärung mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht ohne Weiteres möglich ist und der Täter dies weiß und deshalb handelt.
 
(RÜ 3/2018, S.174)

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