RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

03/18, Strafrecht

Wie stellt man bei den §§ 253, 263, 266 StGB einen Vermögensschaden fest?

Für die Feststellung eines Vermögensschadens gilt der Grundsatz der Gesamtsaldierung. Hiernach ist der Vermögensschaden durch einen Vergleich des Wertes des Vermögens vor und nach dem Opferverhalten, der Vermögensverfügung oder der Untreuehandlung festzustellen. Dabei sind Kompensationen, soweit sie unmittelbar durch diese Umstände eintreten, mit zu berücksichtigen.
 
(RÜ 3/2018, S. 176)

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