RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Zivilrecht

Auf welcher dogmatischen Grundlage geht der BGH davon aus, dass bei der Verwendung des Zahlungsdienstes PayPal die Kaufvertragsparteien - bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte - stillschweigend vereinbaren, dass die getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz der Kaufpreis dem PayPal-Konto des Käufers wieder gutgeschrieben wird?

Der BGH nimmt an, dass eine Vertragsauslegung gem. §§ 133, 157 BGB im Zusammenspiel mit der PayPal Käuferschutzrichtlinie ergibt, dass die Parteien eine Neubegründung des Erfüllungsanspruchs für den Fall des Erfolgs eines solchen Antrags konkludent vereinbaren (§ 311 Abs. 1 BGB). Eine solche Auslegung entspreche den objektiven Erwartungen und Interessen der Vertragsparteien.
 
(RÜ 4/2018, S. 211 f.)

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