RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Zivilrecht

Warum ist eine Zahlung per PayPal zur Erfüllung eines kaufvertraglichen Zahlungsanspruchs trotz der Möglichkeit einer Rückbuchung durch PayPal nach erfolgreichem Käuferschutzantrag keine Erfüllung unter einer auflösenden Bedingung?

Bei einer Zahlung mittels PayPal wird dem Käufer nicht das Recht eingeräumt, diese entsprechend § 675 x Abs. 2 BGB von sich aus rückgängig zu machen. Vielmehr ist allein PayPal die Befugnis einräumt, eigenständig zu entscheiden, ob der Kaufpreis erstattet wird oder nicht. Die Entscheidung über die Rückbuchung erfolgt nicht im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, sondern beruht jeweils auf den gesonderten Rechtsbeziehungen zwischen PayPal und dem Käufer einerseits sowie PayPal und dem Verkäufer andererseits.
 
(RÜ 4/2018, S. 210)

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