RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Zivilrecht

Stellt bereits die Teilnahme an einer Cold Water Challenge ein Mitverschulden dar?

Die bloße Teilnahme an der Challenge ist aus ex-ante-Sicht insoweit sorgfaltswidrig, als es um die Eigengefährdung durch den geplanten Schüttvorgang geht.
 
(RÜ 4/2018, S. 218)

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