RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Zivilrecht

Wann liegt ein Haftungsausschluss wegen Handelns auf eigene Gefahr vor?

Ein solcher Haftungsausschluss kommt in Betracht, wenn sich jemand bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung begibt. Das setzt voraus, dass Risiken übernommen werden, die über das übliche Maß deutlich hinausgehen.
 
(RÜ 4/2018, S. 217)

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