RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Zivilrecht

Wann liegt ein befristetes Arbeitsverhältnis vor?

Gemäß§ 3 Abs. 1 S. 1 TzBfG liegt die Befristung eines Arbeitsvertrages vor, wenn mit dem Arbeitnehmer ein auf bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag vereinbart wird . Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag liegt vor, wenn seine Dauer kalendermäßig bestimmt ist oder sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt, vgl. § 3 Abs. 1 S. 2 TzBfG.
 
(RÜ 4/2018, S. 222)

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