RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Zivilrecht

Was ist der Normzweck des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG?

Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG, der eine Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen der Eigenart der Arbeitsleistung zulässt, soll vor allem verfassungsrechtlichen, sich aus der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Freiheit der Kunst (Art. 5 Abs. 3 GG) ergebenden Besonderheiten Rechnung tragen.
 
(RÜ 4/2018, S. 222)

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