RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Öffentliches Recht

Inwieweit fallen Veranstaltungs-Camps unter die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG?

Eine Versammlung i.S.d. Art. 8 Abs. 1 GG ist die Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen Erörterung und Kundgebung zwecks Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. Da der Aufenthalt in einem Camp zum Zweck der Unterkunft, um künftig an Versammlungen teilzunehmen, noch keine kollektive Aussage beinhaltet, ist dessen Errichtung grundsätzlich nicht von der Versammlungsfreiheit umfasst. Etwas anderes gilt, soweit in dem Camp selbst Veranstaltungen durchgeführt werden, die auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet sind (z.B. Errichtung von Diskussionszelten).
 
(RÜ 4/2018, S. 246)

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