RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Öffentliches Recht

Wann ist bei Versammlungen ein Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel zulässig?

Nach h.Rspr. gilt die Sperrwirkung des Versammlungsrecht (auch Polizeifestigkeit der Versammlung) nicht bei nichtöffentlichen Versammlungen (§ 1 Abs. 1 VersG) und im Vorfeld einer öffentlichen Versammlung, da die Vorschriften des VersG - anders als Art. 8 GG - von einer bestehenden Versammlung ausgehen (anders z.B. §§ 12a, 19a VersG). Nach der Gegenansicht gelten die Vorschriften des VersG in diesen Fällen dagegen analog.
 
(RÜ 4/2018, S. 249)

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