RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Öffentliches Recht

Was versteht man unter dem Wechselwirkungsgedanken?

Der Wechselwirkungsgedanke besagt, dass allgemeine Gesetze i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S1 Fall 1 GG zwar einschränken können, ihrerseits aber wieder im Lichte der wertsetzenden Aussage des Art. 5 Abs. 1 GG ausgelegt und angewendet werden müssen.
 
(RÜ 4/2018, S. 253)

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