RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Öffentliches Recht

Was versteht man unter einer Gefahr im polizeirechtlichen Sinne?

Gefahr ist eine Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in überschaubarer Zeit zu einer Beeinträchtigung eines polizeiliche Schutzguts führen wird.
 
(RÜ 4/2018, S. 259)

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