RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

04/18, Öffentliches Recht

Wann ist eine Gefahr gegenwärtig?

Gegenwärtig ist eine Gefahr, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder unmittelbar bzw. in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht.
 
(RÜ 4/2018, S. 259)

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