Prüfungswissen Mündliche

Rechtsgeschichte

Entstehungsgeschichte des Polizeirechts - kurz

  • Zur Zeit des Absolutismus war "Policey" der Inbegriff der guten Ordnung des Gemeinwesens, dh der allgemeinen Wohlfahrt
  • im Allgemeinen preußischen Landrecht wurd 1794 dann der Polizeibegriff auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ruhe, Sicherheit und Ordnung beschränkt
  • --> dies wurde durch preußisches OVG durch Kreuzbergurteil aus 1882 bestätigt
  • wichtige frühe umfassende Polizeirechtskodifikation war das preußische Polizeiverfassungsgesetz von 1931
  • nach 1945: Aufgaben der Polizei wurden reduziert -> Entpolizeilichung
  • insb: in den meisten Bundesländern trennung Ordnungsbehörden und Polizei
  • Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern
  • Innenminister der Länder und Bundesinnenminister einigten sich auf ein einheitliches Polizeigesetz, den sog. "Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder" im Jahre 1975 --> Grundlage der Landespolizeigesetze geworden
    • entstand auf Innenministerkonferenz
    • Antwort auf RAF Terror
    • unverbindliche Grundsätze
    • NEU: Juni 2017 beschloss IMK ein neues Mustergesetz zu erarbeiten --> Antwort auf islamistischen Terror (Geschichtliche Parallele)
  • Nach der Wende: auf Musterentwurf basierendes DDR-PolG, welches fortgalt, bis die neuen Bundesländer eigene Polzeigesetze erließen

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