Prüfungswissen Mündliche

Rechtsgeschichte

Entstehungsgeschichte StGB kurz

  • wie auch im Zivilrecht begann im 13. Jahrhunder die Rezeption des römischen Rechts
  • entscheidende Merkmale: Rationalität, verköpert in der systematischen Erfassung der begrifflichen Abstraktion und der Fähigkeit aus allgemeinen Aussagen Rechtsentscheidungen zu treffen
  • 1532 unter Kaiser Karl V das erste reichseinheitliche StGB für das Heilige Römische Reich --> "Constitutio Criminalis Carolina --> regelte verschiedene Beteiligungsformen, Notwehr und auch den Versuch --> aber auch Verfahren und Inqusitionsverfahren und es galt Offizialmaxime
    • Problem: Geständnis VSS für Verurteilung --> führte zu drastischen Verhörmethoden bis Folter
  • im Zeitalter der Aufklärung: Humanisierung des Strafrechts --> Zulässigkeit des Indizbeweises
  • Weiterentwicklung Anfang 19 Jhd ua. durch Paul Johann Anselm v Feuberbach --> Entwicklete die Theorie der Präventionswirkung der Strafe --> dafür war erforderlich, dass Gesetze allgemein Bekannt waren, Tatbestände klar und Unrechtsfolgen von Vornherein festehen: Nullum crimen, nulla poena sine lege
  • Impuls später durch PKV --> schaffte entehrende Strafen (zB Pranger) und Todesstrafe fast vollständig ab; sie proklamierte eine öffentliches und mündliches Verfahren, den Anklageprozess und den Schutz vor willkürlicher Verhaftung; außerdem Trennung von Anklage und Richter (Vorbild: französisicher Strafprozess
  • Entstehung eines reichseinheitlichen StrafR
    • wg politischer Zersplitterung Aufspaltung des StrafR und erst mit EInigung Deutschland 1871 reichseinheitliches Strafgesetzbuch (15. Mai 1871) -> RStGB --> ging auch StGB des Norddeutschen Budes von 1870 zurück und dieses auf das Preußische StGB von 1851
    • RStGB gilt, wenn auch verändert, heute fort
    • StPO wurde als eines Reichsjustizgesetzte am 1.2.1877 verkündet, trat 1879 in Kraft

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