Prüfungswissen Mündliche

Rechtsgeschichte

Entstehungsgeschichte des BGB

  • Bestrebungen um Schaffung eines einheitlichen bürgerlichen Rechts reichen in die Anfänge des 19. Jahrhundert
  • fast 100 Jahre später, am 1.1.1900 trat BGB und damit erstmalig einheitliches Privatrecht für ganz Deutschland in Kraft
  • Vor Gründung des Deutschen Reichs 1871 --> maßlose Zersplitterung
  • Bedeutenste landesrechtliche Kodifikationen: (bis 1900)
    • Codex Maximilianeus Bavaricus
    • Preußische Allgemeine Landerecht (1794, über 17.000 §§)
    • Linksrheinisch (zB Köln) galt nach Okkupation durch Frankreich Anfang 1800 des code civile (auch code napoleon genannt)
    • außerdem galt in ganz Deutschland Elemente des germanisch-deutschen Gewohnheitsrechts und solche des römischen Rechts
    • letzteres war nach 100 Jähriger Entwicklung im Jahre 533 unter oströmischen Kaiser Justinian im "copus iuris civilis" zusammengefasst worden --> im Wege der Rezeption des römischen Rechts im 15 und 16 Jhd. als sog. Gemeines Recht nachhaltig EInfluss auf dt. Recht
  • Kodfikationsstreit zwischen
    • Heidelberger Rechtgelehrter Thibaut --> forderte Vereinheitlichung des Rechts
      • dies stieß auf Widerstand, konservativ-förderalistische Kräft fürchteten Verlust ihrer Souveränität
    • und preußischem Staatsminister und Begründer der historischen Rechtsschule (Methodik) Savigny --> gegen Vereinheitlichung (Kodifikation) --> setzte sich diesbezüglich nicht durch
  • Unter Druck wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen weitgehend EInigkeit im 19 Jhd. über Notwendigkeit einer Rechtsvereinheitlichung
  • Ergebnis: Drei Kodifikationswellen
    • 1. Vereinheitlichung durch: Wechselordnung, HGB (1861) und Gewerbeordnung --> Umgesetzt durch Schaffung des Deutschen Reiches als Reichsgesetze
    • 2. Kodifikationswelle: StGB (1871) + vier Reichsjustizgesetze von 1877: GVG, ZPO, StPO, KO
    • 3. Kodifikationswelle: 1900: BGB (zunächst war dafür 1873 eine Verfassungsänderung erforderlich um Gesetzgebungskompetenz auf Reich zu übertragen
  • 1874: Bildung einer Vorkommision --> 1 Jahr später: Veröfentlichung erster Entwurf samt Motiven
    • Erste Kommision bestand aus 6 Richtern, 3 Beamten und 2 Profs, darunter Prof. Windscheid
    • Enwurf wurde als Rückständig und lebensfremd erachtet
  • deswegen: begann 1890 eine zweite Kommission mit der Überarbeitung (bestehend aus Jursiten und Ökonomen) --> 5 Jahre später Bundesrat vorgelegt --> geringfügig abgeändert durch Bundesrat in Reichstag eingebracht 1896 --> angenommen ohne wesentliche Änderungen am 24.8.1896 im Reichsgesetzblatt veröffentlichs

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