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Setze eine neue Lernstufe für die Karte. Warnung: Hiermit kann man den Lernplan auf eine Weise ändern, die den Lernerfolg beeinträchtigen kann.
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Einbetten
Nutze den folgenden HTML-Code, um den Kartensatz in andere Webseiten einzubinden. Die Dimensionen können beliebig angepasst werden.
Bei der Voreinstellung im Upload-Formular müsste eine Zeile in der CSV-Datei so aussehen:
"Frage","Antwort"
Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
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Erstelle Vokabeltests oder Aufgabenblätter zum Ausdrucken.
Wähle ein Layout, das zum Inhalt der Karteikarten passt. Verwende das erstellte Dokument als Basis zur Weiterverarbeitung.
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Anzahl Karten
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Wenn dieses Datum festgelegt ist, werden (optional - in den Einstellungen aktivieren!) zu Beginn jeder Abfrage im Lernplan-Modus neue Karten hinzugefügt, um sicherzustellen, dass Du alle Karten rechtzeitig abgefragt hast.
Kartensatz:
Zurücksetzen
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Preußische Allgemeine Landerecht (1794, über 17.000 §§)
Linksrheinisch (zB Köln) galt nach Okkupation durch Frankreich Anfang 1800 des code civile (auch code napoleon genannt)
außerdem galt in ganz Deutschland Elemente des germanisch-deutschen Gewohnheitsrechts und solche des römischen Rechts
letzteres war nach 100 Jähriger Entwicklung im Jahre 533 unter oströmischen Kaiser Justinian im "copus iuris civilis" zusammengefasst worden --> im Wege der Rezeption des römischen Rechts im 15 und 16 Jhd. als sog. Gemeines Recht nachhaltig EInfluss auf dt. Recht
Kodfikationsstreit zwischen
Heidelberger Rechtgelehrter Thibaut --> forderte Vereinheitlichung des Rechts
dies stieß auf Widerstand, konservativ-förderalistische Kräft fürchteten Verlust ihrer Souveränität
und preußischem Staatsminister und Begründer der historischen Rechtsschule (Methodik) Savigny --> gegen Vereinheitlichung (Kodifikation) --> setzte sich diesbezüglich nicht durch
Unter Druck wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen weitgehend EInigkeit im 19 Jhd. über Notwendigkeit einer Rechtsvereinheitlichung
Ergebnis: Drei Kodifikationswellen
1. Vereinheitlichung durch: Wechselordnung, HGB (1861) und Gewerbeordnung --> Umgesetzt durch Schaffung des Deutschen Reiches als Reichsgesetze
2. Kodifikationswelle: StGB (1871) + vier Reichsjustizgesetze von 1877: GVG, ZPO, StPO, KO
3. Kodifikationswelle: 1900: BGB (zunächst war dafür 1873 eine Verfassungsänderung erforderlich um Gesetzgebungskompetenz auf Reich zu übertragen
1874: Bildung einer Vorkommision --> 1 Jahr später: Veröfentlichung erster Entwurf samt Motiven
Erste Kommision bestand aus 6 Richtern, 3 Beamten und 2 Profs, darunter Prof. Windscheid
Enwurf wurde als Rückständig und lebensfremd erachtet
deswegen: begann 1890 eine zweite Kommission mit der Überarbeitung (bestehend aus Jursiten und Ökonomen) --> 5 Jahre später Bundesrat vorgelegt --> geringfügig abgeändert durch Bundesrat in Reichstag eingebracht 1896 --> angenommen ohne wesentliche Änderungen am 24.8.1896 im Reichsgesetzblatt veröffentlichs
Bestrebungen um Schaffung eines einheitlichen bürgerlichen Rechts reichen in die Anfänge des 19. Jahrhundert
fast 100 Jahre später, am 1.1.1900 trat BGB und damit erstmalig einheitliches Privatrecht für ganz Deutschland in Kraft
Vor Gründung des Deutschen Reichs 1871 --> maßlose Zersplitterung
Preußische Allgemeine Landerecht (1794, über 17.000 §§)
Linksrheinisch (zB Köln) galt nach Okkupation durch Frankreich Anfang 1800 des code civile (auch code napoleon genannt)
außerdem galt in ganz Deutschland Elemente des germanisch-deutschen Gewohnheitsrechts und solche des römischen Rechts
letzteres war nach 100 Jähriger Entwicklung im Jahre 533 unter oströmischen Kaiser Justinian im "copus iuris civilis" zusammengefasst worden --> im Wege der Rezeption des römischen Rechts im 15 und 16 Jhd. als sog. Gemeines Recht nachhaltig EInfluss auf dt. Recht
Kodfikationsstreit zwischen
Heidelberger Rechtgelehrter Thibaut --> forderte Vereinheitlichung des Rechts
dies stieß auf Widerstand, konservativ-förderalistische Kräft fürchteten Verlust ihrer Souveränität
und preußischem Staatsminister und Begründer der historischen Rechtsschule (Methodik) Savigny --> gegen Vereinheitlichung (Kodifikation) --> setzte sich diesbezüglich nicht durch
Unter Druck wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen weitgehend EInigkeit im 19 Jhd. über Notwendigkeit einer Rechtsvereinheitlichung
Ergebnis: Drei Kodifikationswellen
1. Vereinheitlichung durch: Wechselordnung, HGB (1861) und Gewerbeordnung --> Umgesetzt durch Schaffung des Deutschen Reiches als Reichsgesetze
2. Kodifikationswelle: StGB (1871) + vier Reichsjustizgesetze von 1877: GVG, ZPO, StPO, KO
3. Kodifikationswelle: 1900: BGB (zunächst war dafür 1873 eine Verfassungsänderung erforderlich um Gesetzgebungskompetenz auf Reich zu übertragen
1874: Bildung einer Vorkommision --> 1 Jahr später: Veröfentlichung erster Entwurf samt Motiven
Erste Kommision bestand aus 6 Richtern, 3 Beamten und 2 Profs, darunter Prof. Windscheid
Enwurf wurde als Rückständig und lebensfremd erachtet
deswegen: begann 1890 eine zweite Kommission mit der Überarbeitung (bestehend aus Jursiten und Ökonomen) --> 5 Jahre später Bundesrat vorgelegt --> geringfügig abgeändert durch Bundesrat in Reichstag eingebracht 1896 --> angenommen ohne wesentliche Änderungen am 24.8.1896 im Reichsgesetzblatt veröffentlichs
Bestrebungen um Schaffung eines einheitlichen bürgerlichen Rechts reichen in die Anfänge des 19. Jahrhundert fast 100 Jahre später, am 1.1.1900 trat BGB und damit erstmalig einheitliches Privatrecht für ganz Deutschland in Kraft Vor Gründung des Deutschen Reichs 1871 --> maßlose Zersplitterung Bedeutenste landesrechtliche Kodifikationen: (bis 1900) Codex Maximilianeus Bavaricus Preußische Allgemeine Landerecht (1794, über 17.000 §§) Linksrheinisch (zB Köln) galt nach Okkupation durch Frankreich Anfang 1800 des code civile (auch code napoleon genannt) außerdem galt in ganz Deutschland Elemente des germanisch-deutschen Gewohnheitsrechts und solche des römischen Rechts letzteres war nach 100 Jähriger Entwicklung im Jahre 533 unter oströmischen Kaiser Justinian im "copus iuris civilis" zusammengefasst worden --> im Wege der Rezeption des römischen Rechts im 15 und 16 Jhd. als sog. Gemeines Recht nachhaltig EInfluss auf dt. Recht Kodfikationsstreit zwischen Heidelberger Rechtgelehrter Thibaut --> forderte Vereinheitlichung des Rechts dies stieß auf Widerstand, konservativ-förderalistische Kräft fürchteten Verlust ihrer Souveränität und preußischem Staatsminister und Begründer der historischen Rechtsschule (Methodik) Savigny --> gegen Vereinheitlichung (Kodifikation) --> setzte sich diesbezüglich nicht durch Unter Druck wirtschaftlicher und politischer Entwicklungen weitgehend EInigkeit im 19 Jhd. über Notwendigkeit einer Rechtsvereinheitlichung Ergebnis: Drei Kodifikationswellen 1. Vereinheitlichung durch: Wechselordnung, HGB (1861) und Gewerbeordnung --> Umgesetzt durch Schaffung des Deutschen Reiches als Reichsgesetze 2. Kodifikationswelle: StGB (1871) + vier Reichsjustizgesetze von 1877: GVG, ZPO, StPO, KO 3. Kodifikationswelle: 1900: BGB (zunächst war dafür 1873 eine Verfassungsänderung erforderlich um Gesetzgebungskompetenz auf Reich zu übertragen 1874: Bildung einer Vorkommision --> 1 Jahr später: Veröfentlichung erster Entwurf samt Motiven Erste Kommision bestand aus 6 Richtern, 3 Beamten und 2 Profs, darunter Prof. Windscheid Enwurf wurde als Rückständig und lebensfremd erachtet deswegen: begann 1890 eine zweite Kommission mit der Überarbeitung (bestehend aus Jursiten und Ökonomen) --> 5 Jahre später Bundesrat vorgelegt --> geringfügig abgeändert durch Bundesrat in Reichstag eingebracht 1896 --> angenommen ohne wesentliche Änderungen am 24.8.1896 im Reichsgesetzblatt veröffentlichs
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