RÜ Check Wiederholungsfragen 2018 1. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Wann ist ein Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB ausgeschlossen, weil der Versuch fehlgeschlagen ist? An welcher Stelle ist der Fehlschlag zu prüfen?

Der Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter erkennt oder irrig annimmt, den versuchten Tatbestand nicht mehr vollenden zu können. Der Fehlschlag ist bei den gesetzlichen Merkmalen des § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB zu erörtern. Nach einer Auffassung gibt der Täter in solchen Fällen die weitere Tatausführung nicht auf, nach einer anderen Ansicht fehlt es an der Freiwilligkeit.
(RÜ 3/2018, S. 164 f.)