100 Fragen und Antworten zum Allg. VerwR

8. Was versteht man unter Verwaltung im materiellen, formellen und organisatorischen
Sinne?

Verwaltung im materiellen Sinne ist diejenige Staatstätigkeit, die die Wahrnehmung der Verwaltungsangelegenheiten
zum Gegenstand hat, bzw. die nicht Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Regierung
ist.
Verwaltung im organisatorischen Sinne besteht aus der Gesamtheit derjenigen staatlichen Instanzen,
die in der Hauptsache zur Ausübung materieller Verwaltung berufen sind.
Verwaltung im formellen Sinne ist die gesamte von der Verwaltung im organisatorischen Sinne ausgeübte
Tätigkeit (unabhängig von deren materieller Einordnung; z.B. also auch, wenn Verwaltungsbehörden
Rechtsverordnungen erlassen).

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