Was ist ein Strafantrag? 

= die ausdrückliche oder durch Auslegung zu ermittelnde Erklärung des nach Gesetz Antragsberechtigten, dass er die Strafverfolgung wünsche, §§ 77-77 d StGB 
-> Antrag muss gemäß § 77 b StGB binnen drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter gestellt worden sein
-> Antrag kann auch nur innerhalb dieser 3-Monats-Frist wieder zurückgenommen werden!! 
-> § 158 II StPO: bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft schriftlich (mit Unterschrift) oder zu Protokoll gegeben 
-> fehlender Strafantrag kann durch die Bejahung besonderer öffentlicher Verfolgungsinteressen überwunden werden (relative Antragsdelikte

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