Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Ist es grds durch Rechtsgeschäft möglich, Verjährungsfristen zu verlängern?

  • Grds folgt schon aus dem allgemeinen Grds des § 202 II BGB, dass Verjährungsfristen verlängert werden können
  • Im Mietrecht aber kein sachlicher Grund entgegen § 548 BGB die Frist zu verlängern
  • Nach 6 Monaten regelmäßig auch keine beweissichernden Feststellungen mehr zu treffen
  • Erinnerungsvermögen etwaiger Zeugen lässt nach
  • Somit verstößt Verlängerung der Verjährungsfrist im Mietrecht gegen § 307 I BGB

Diskussion