Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Wann wird der Mandant trotz Klageerfolges nach § 93 ZPO mit den Prozesskosten belastet?

Wenn die Gegenseite sofort anerkennt und keinen Anlass zur Klage gegeben hat. Anlass zur Klage gibt insbesondere derjenige, der sich im Verzug befindet.
 
Deswegen sollte ein außergerichtliches Vorgehen in Betracht gezogen werden, wenn der Mandant noch nicht mit der Gegenseite korrespondiert hat. 

Diskussion