Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Wieso kann es zweckmäßig sein, dass der Mandant zur Vorbereitung eines Klageverfahrens seinen Anspruch an einen Dritten abtritt?

Weil dann der Mandant in dem Rechtsstreit zwischen dem Neugläubiger und dem Gegner Zeuge sein kann und damit die Beweischancen erhöht werden, wenngleich die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage des Mandanten aufgrund seines Eigeninteresses am Ausgang des Rechtsstreits besonderer Würdigung seitens des Gerichts bedarf. 

Diskussion