Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Was ist zu bedenken, wenn der Mandant nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ganz oder teilweise nicht in der Lage ist, die Kosten der Rechtsverfolgung aufzubringen?

  • Rechtsschutzversicherung (Selbstbeteiligung?)
  • Inanspruchnahme von Beratungshilfe
  • Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe

Diskussion