Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Was ist bei einer Erhebung der Klage zum Landgericht zu beachten?

Dort gilt grundsätzlich das Einzelrichterprinzip. Dann ist nach § 348 III S. 1 Nr. 3 ZPO ggf. Antrag auf Übernahme durch die Kammer zu stellen.
 
Außerdem soll die Klageschrift zum Landgericht nach § 253 III Nr. 3 ZPO eine Äußerung dazu beinhalten, ob der Entscheidung durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen. 

Diskussion