Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Unter welchen Voraussetzungen kann statt eines Klageverfahrens ein Mahnverfahren durchgeführt werden?

  • Anspruch des Mandanten muss auf Zahlung gerichtet sein
  • erhobener Anspruch hängt nicht von einer noch zu erbringenden Gegenleistung ab
 
Zudem ist ein Mahnverfahren nur sinnvoll, wenn davon auszugehen ist, dass sich der Gegner gegen den ihm zugestellten Mahnbescheid nicht verteidigt. 

Diskussion