Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Wieso kann ein Prozesskostenhilfeverfahren zweckmäßig sein?

Damit kann die Rechtsansicht des Gerichts zum (noch nicht eingeleiteten) Klageverfahren getestet werden. Im Rahmen der Entscheidung des Prozesskostenhilfeantrags muss das Gericht die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage einer summarischen Prüfung unterziehen (§ 114 I ZPO).
 
Zudem hat bereits die Einreichung des Prozesskostenhilfebewilligungsantrages (bei demnächst Bekanntgabe) verjährungshemmende Wirkung (§ 204 I Nr. 14 ZPO). Das Merkmal demnächst ist nur erfüllt, wenn sich die der Partei zurechenbaren Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten. 

Diskussion