Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Was ist der Vorteil einer Teilklage in Bezug auf die Rechtskraft?

Im Falle einer rechtskräftigen Klageabweisung erfasst die Rechtskraft nur den rechtshängig gemachten Teilbetrag, sodass der Differenzbetrag erneut (ggf. bei einem anderen Gericht) zulässigerweise rechtshängig gemacht werden kann.
 
Andererseits ist zu berücksichtigen, dass der nicht eingeklagte Teil des Gesamtanspruchs im Falle des rechtskräftigen Obsiegens mit der Teilklage keiner positiven Rechtskrafterstreckung für den nicht eingeklagten Differenzbetrag unterliegt. 
 
Zudem muss der Rechtsanwalt stets das Fortlaufen der Verjährungsfrist für die Restforderung im Auge behalten. Eine Verjährungshemmung durch Rechtshändigkeit nach § 204 I Nr. 1 BGB tritt bei einer Teilklage nur hinsichtlich des eingeklagten Teilbetrages ein. 

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