Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Sollte auf die Einwendungen und Einreden der Gegenseite in einer Klageschrift eingegangen werden?

Wenn Einreden und Einwendungen der Gegenseite vorgetragen werden ("Beweis unter Protest gegen die Beweislast") besteht das Risiko, dass der eigene Klagevortrag unschlüssig wird.
 
Deswegen sollte gewartet werden und die Möglichkeit einer Replik in Anspruch genommen werden. Der Mandant sollte in einem Begleitschreiben darüber informiert werden, dass eine Auseinandersetzung mit den bisherigen gegnerischen Einwendungen und Einreden in der Klageschrift nicht vergessen worden ist, sondern aus taktischen Überlegungen unterblieben ist. 

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