Anwaltsklausur

Kautelarklausur

Wann ist Gestaltungsbedarf gegeben?

Dazu ist zunächst zu bestimmen, welche Sachziele der Mandant hat und welche Rechtsfolge ohne Planung und Steuerung eintritt. Ein Gestaltungsbedarf ist dann gegeben, wenn und soweit die bestehende Rechtslage nicht den Sachzielen des Mandanten entspricht. 

Diskussion