Probleme/Streitigkeiten

Auf welche Kenntnis gilt es bei der verschärften Haftung nach § 819 I abzustellen? 

e.A.: 
Bei Leistungskondiktion: Kenntnis der Eltern 
Bei Eingriffskondiktion: ähnlich zu Deliktsrecht --> § 828 --> Kenntnis des Minderjährigen 
 
a.A.: 
immer Kenntnis der Eltern 
 
 

Diskussion