Probleme/Streitigkeiten

Schließt eine verschärfte Bereicherung ( §§819 I, 818 IV) §818 III aus ? 

h.M.: ja 
Arg.: Der der nicht redlich ist, da er den Rückgabegrund kennt, ist nicht schützenswert und kann sich nicht darauf berufen entsichert zu sein 

Diskussion