Neues Wissen ab dem 16.01.18

Strafrecht

Was versteht man unter einem obiter dictum?
Was ist das Gegenstück dazu

Ein obiter dictum (lat. „nebenbei Gesagtes“) ist eine in einer Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht, die nicht die gefällte Entscheidung trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die Gelegenheit dazu bot. Den Gegensatz zum obiter dictum bildet die ratio decidendi.
-> entfaltet keine Rechtskraftwirkung
 
Ratio decidendi (lat. „Entscheidungsgrund“) bedeutet die rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Den Gegensatz bildet das obiter dictum, beiläufig Genanntes.

Die ratio decidendi konzentriert sich auf die wesentlichen Gesichtspunkte einer gerichtlichen Entscheidung, welche nach Martin Kriele als generell-abstrakte Regel (ausdrücklich) formuliert werden

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