Verdachtsgrade im Strafverfahren und ihre Folgen

I. Vermutungen: Ermittlungsverfahren unzulässig
 
II. AnfangsverdachtMöglichkeit der Tatbegehung (Tatsachen/Indizien liegen vor)
--> Pflicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, § 152 II StPO (Beurteilungsspielraum)
 
III. Hinreichender TatverdachtWahrscheinlichkeit, dass Beschuldigter strafbare Handlung begangen hat und verurteilt werden wird
--> Pflicht zur Anklageerhebung, § 170 I StPO
 
IV. Dringender Tatverdachthohe Wahrscheinlichkeit, dass Beschuldigter strafbare Handlung begangen hat
--> bestimmte Zwangsmaßnahmen werden zulässig, z.B. U-Haft (§ 112 I 1 StPO)

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