Gesetzliche Schuldverhältnisse

§ 823_Schaden_Theorien

Schaden Allgemein:
=unfreiwilliges Vermögensopfer
 
Differenzhypothese:
Unterschied zwischen dem tatsächlichen Vermögen und dem Vermögen, dass der Geschädigte hypothetisch gehabt hätte, wenn das schädigendes Ereignis nicht eingetreten wäre
Beachte auch den entgangenen Gewinn, § 252 BGB!
 
Normativer Schaden:  
Korrektur iSd Schutzzwecks der Norm_Anzuwenden, wenn kein Schaden durch Differenzhypothese zu ermitteln ist, dieses Ergebnis aber sachwidrig erscheint
--> normativer Schaden ist wertender Schaden, zB durch:
  • Ausfall von Nutzungsmöglichkeiten bei wichtigen Verkehrsobjekten (Auto siehe Tarifentschädigung bei Unfall wenn keine Nutzung eines Leihwagens)
  • nennenswerter Mehraufwand an Material/ Verbrauch, zB Treibstoff (! im Flugreisefall (-) weil Strecke wäre ohne hin geflogen worden!)
 
[Hemmer Fall 11_Flugreisefall]
--> der Lufthansa sind durch das nicht voll besetzte Flugzeug keine Schäden entstanden, nach keiner Theorie
 

Diskussion