Gesetzliche Schuldverhältnisse

§ 823_Schaden_Reserveursache

Schaden als Reserveursache ist wertende Schadenszurechnung
 
Bsp. 1
hypothetische Kausalität
[Hemmer Fall 17 SchuldR AT]
D trampelt Gemüse des N kaputt, um Feuer am Haus des Nachbarn C zu löschen
Feuer hätte das Gemüse des N kurze Zeit später ohnehin zerstört
--> Fall der hypothetischen Kausalität, beide Ereignisse sind ursächlich (Anspruch auf SchaE auch (+), wenn Objekt später auch zerstört worden wäre]
 
Bsp. 2
Objektschaden/ Sachschaden
Autounfall, Auto = kaputt. Wert 4.000 €.
Dann sind auch volle 4.000 € zu ersetzen
hypothrtidches Ereignis ist unbeachtlich, der Schaden ist also trotzdem zu ersetzen
 Arg. Der Schaden entsteht gleich! Sog. Rechtsfortsetzungsgedanke
 
Bsp.: 3
Vermögensfolgeschäden (Verdienstausfallschäden)
Taxi wird durch Unfall zerstört (Objektschaden). 3 Tage später wäre es durch Garagenbrand ohnehin zerstört worden. SchaE ist von Schädiger nur für 3 Tage zu zahlen = Nutzungsausfallschaden) 
 Vermögensfolgeschaden: das hypothetische Ereignis ist beachtlich, der Schaden entfällt 

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