Sachkundeprüfung §34a-Schein

Recht der Sicherheit und Öffentlichen Ordnung

Was ist PublicPrivatePartnership?

"Öffentlich-Private-Zusammenarbeit"
 
Damit ist die Zusammenarbeit von öffentlichen Stellen (z.B. Polizei) und privaten Stellen (z.B. Sicherheitsdiensten) gemeint. Ziel dieser Kooperation ist es, die Lücke zwischen öffentlicher und privater Sicherheit zu schließen und das größtmögliche Sicherheitsgefühl für andere Menschen zu erreichen.
 
Beispiel:
Ein privater Sicherheitsmitarbeiter kann bei einer Großveranstaltung den Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum regeln. Dies geht aber nur nach vorheriger Absprache mit dem Ordnungsamt.

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