Sachkundeprüfung §34a-Schein

Gewerberecht

Was ist die sogenannte Bewachungserlaubnis?

Jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen schützen will, benötigt ein Bewachungsgewerbe gemäß §34a GewO.
Dazu gehört die Bewachung von Objekten, Personenschutz, Veranstaltungsschutz, Geld- und Werttransport, usw.
 
Hierzu muss bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt) eine Bewachungserlaubnis beantragt werden.
 

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