Sachkundeprüfung §34a-Schein

Gewerberecht

Was sind Kriterien für die Erlangung einer Bewachungserlaubnis?

Ein Bewachungsgewerbe darf nur ausüben wer:
  • persönlich zuverlässig ist
    • einwandfreier Leumund (nicht kriminell)
  • die erforderlichen Mittel zur Ausübung dieses Gewerbes nachweist
    • finanzielle Mittel und Sicherheit
  • über die rechtlichen Vorschriften zur Ausübung dieses Gewerbes unterrichtet worden ist

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