Rücktritt

Kündigung nach § 314 BGB analog - bei fehlenden Dauerschuldverhältnis

I. Planwidrige Regelungslücke (-)
  • Teilrücktritt möglich
  • ein solcher Rücktritt wirkt ausnahmsweise ex nunc
 
 
II. Vergleichbare Interessenlage (+)
  • Vermeidung der Rückabwicklung eines ganzen Vertrages (Sukzessivliefererungsvertrag)
  • Ratenlieferungsvertrag ist mit Dauerschuldverhältnisses vergleichbar

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