Revisionsklausur

Ist die Protokollrüge unzulässig?

ja, da hiermit nur beanstandet wird, dass das Protokoll unrichtig ist. Auf der bloßen Unrichtigkeit des Protokolls kann das Urteil aber nicht beruhen. Vielmehr beruht das Urteil ausschließlich auf dem Ergebnis der HV (vgl. § 261)

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