WP Vorbereitung - Prüfungswesen II - IDW RS

IDW RS HFA 10 - Anwendung der Grundsätze des IDW S1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses

Wie ist eine Beteiligung im Falle von Veräußerungsabsichten zu bewerten gem. RS HFA 10?

Es gilt der objektivierte Unternehmenswert (Bewertung nach "stand-alone-Basis", nur Berücksichtigung von unechten Synergien, nur Berücksichtigung von zum Stichtag eingeleiteten oder ausreichend dokumentierten Maßnahmen.
 
Liegt ein verbindliches Kaufangebot vor, so ist dieser Wert maßgeblich.

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