Revisionsklausur

Rel. Rev.grund im Zusammenhang mit § 257?

- Ordnungsvorschrift, aber revisibel, wenn rechtl. Gehör insgesamt nicht gewährt wurde
 
- rechtl. Gehör idR dadurch gewährleistet, dass Ange. letztes Wort noch hat und dort zu sämtl. Beweiserhebungen Stellung nehmen kann
 
- 257 Einhaltung steht im Protokoll idR unmittelbar vor der Schließung der Beweisaufnahme

Diskussion