Revisionsklausur

Rel. Rev.grund im Zusammenhang mit § 268?

- grds. Verkündung am Schluss der Verhandlung, 268 III 1; andernfalls spätestens 11 Tage danach, 268 III 2
 
- 268 III 3 verweist auf 229 III (Samstag/Krankheit  - nicht aber Urlaub)
 
- Widerspruch zwischen im HV-Protokoll verkündete und in der Urteilsurkunde enthaltene Urteilsformel: Protokoll geht nach 274 vor; 268 dann verletzt, weil 268 gerade vor diesem Widerspruch schützen will (Urteil soll mit Protokoll übereinstimmen), § 268 Rn. 18
 
- da im Protokoll verkündeter Tenor vorgeht, kann Rev.gericht nach 354 analog Urteilstenor berichtigen, wenn von Urteilsfeststellungen getragen
 
- Abweichungen zwischen der Urteilsformel im schriftl. Urteil und den schriftl. Urteilsgründen
  -> ggf. nur Schreibversehen, § 267 Rn. 39a
  -> wenn Widerspruch, dann materielle Rechtsverletzung (Angekl. aber nicht beschwert, wenn die in der Urteilsformel enthaltene Strafe geringer ist als die in den Gründen als angemessen bezeichnete), § 268 Rn. 18

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