Unerlaubte Handlung

Der Grundtatbestand, 823 I

(823 I) P: Gesundheitsverletzung bei psychischen Schäden 

Dazu muss es zu medizinisch konstatierbaren Folgewirkungen kommen, die das Maß an Erregung, Bestürzung und Betroffenheit überschreiten, mit dem normalerweise gerechnet werden muss. 

Diskussion