Diese Cookies sind erforderlich, um alle von Repetico bereitgestellten Funktionen auszuführen. Dies schließt einige Cookies von Google ein, da wir Google Sign In für unsere Anwendung anbieten und diese Google-Cookies erforderlich sind, damit dies ordnungsgemäß ausgeführt wird.
(Zeige mehr Details)
PHPSESSID: Sitzungsverwaltung
cookieconsent_dismissed: Alte Cookie-Richtlinie akzeptiert
somevalue: Sitzungsverwaltung
G_AUTHUSER_H (google.com): Mit Google anmelden
G_ENABLED_IDPS (google.com): Mit Google anmelden
NID (google.com): Mit Google anmelden
1P_JAR (google.com): Mit Google anmelden
CONSENT (google.com): Mit Google anmelden
darkmode: Dunkles Thema aktivieren oder deaktivieren
onSaveCreateNew: Nach dem Speichern weitere erstellen
showActivityBar: Aktivieren oder Ausblenden der Aktivitätsleiste
cardsetListLayout: Kompakte oder breite Liste von Kartensätzen
newCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Erstellen einer Karte
viewCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Browsen von Karten
learnCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Lernen
focusMyAnswerText: Stelle im Lernmodus den Fokus auf das Antwortfeld
show-lp-bar: Lernpunktleiste ein- oder ausblenden
tinymcePanelVisibility: Symbolleiste des tinyMce-Editors ein- oder ausblenden
cardSetLegendUnderstood: Erste Erklärung zu Kartensätzen ausgeblendet
repetico-app-banner-closed: Werbung für die App geschlossen
scoring-banner-2014-closed: Erklärungsbanner für Lernpunkte geschlossen
news-notice-closed: Schlagzeile geschlossen
numberOfNewCards: Anzahl der erstellten Karten
category_preselection_(cardset-id): Vorauswahl von Kategorien für neue Karten
hideAutomaticRecommendations: Werbung für käuflichen Kartensatz ausgeblendet
newCardQuestionType: Erstelle standardmäßig eine normale Karte oder Multiple Choice
mcOptionsCount-(cardset-id): Standardanzahl der Multiple-Choice-Antworten für neue Karten
cardsetCardsLayout-(cardset-id): Art der Kartenliste im Kartensatz
cookieSelection: Gespeichertes Ergebnis dieser Cookie-Auswahl
Statistiken (Details anzeigen)
Dies sind einige Cookies von uns selbst, mit denen wir anonyme Kauf- und Anmeldestatistiken verfolgen. Es gibt auch einige Cookies von Google, die für Google Analytics verwendet werden. Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, deaktivieren Sie Google Analytics für diese Website.
(Zeige mehr Details)
referrer: Von welcher anderen Website kommen neue Benutzer
proPurchaseTrigger: Welches war das Banner oder die Anzeige, die Benutzer veranlasste, die PRO-Version zu kaufen
_gat_UA-29510209-2 (google.com): Google Analytics
_ga (google.com): Google Analytics
_gid (google.com): Google Analytics
Mit einem Klick auf „Alle akzeptieren“ hilftst Du uns bei der Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells.
Einloggen
Aktiviere "Mit Google anmelden"
Aktiviere "Mit Apple anmelden"
oder per Benutzername oder E-Mail-Adresse:
Einloggen
Kontakt
Ihr Name:
Ihre E-Mail-Adresse:
Ihre Anfrage:
Betriebspause zur Server-Wartung in:
Tage
h
m
s
Kategorien
Kategorien auswählen
Karte an Position verschieben
Aktuelle Position: 8
Zielposition:
Karten-Feedback
Schreibe direkt an den Autor der Karteikarte: Deine Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen.
Eine Urheberrechtsverletzung melden
Wenn Du sicher bist, dass der Ersteller dieser Karte jemandes oder Dein Urheberrecht verletzt hat, teile uns dies bitte mit. Wenn Ihre Beschwerde gerechtfertigt ist, werden wir die Karte so bald wie möglich entfernen.
Wenn Du sicher bist, dass der Ersteller dieses Kartensatzes jemandes oder Dein Urheberrecht verletzt hat, teile uns dies bitte mit. Wenn Ihre Beschwerde gerechtfertigt ist, werden wir den Kartensatz so bald wie möglich entfernen.
Bitte gib mindestens einen Link zu einer Quelle an, mit der wir überprüfen können, ob Deine Beschwerde berechtigt ist!
Bitte gib uns Deine Kontaktinformationen (wie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), so dass wir Dich für Rücksprache kontaktieren können, falls nötig.
Verschieben
Verschiebe die Karte in einen anderen Kartensatz.
Zielkartensatz:
Position:
#
Erstelle Kategorien im Ziel-Kartensatz, falls noch nicht vorhanden
Kopieren
Kopiere die Karte in einen anderen Kartensatz.
Zielkartensatz:
Position:
#
Erstelle Kategorien im Ziel-Kartensatz, falls noch nicht vorhanden
Mehrere neue Karten
Anzahl neue Karten:
mit je Antwortmöglichkeiten
Lernstufe
Setze eine neue Lernstufe für die Karte. Warnung: Hiermit kann man den Lernplan auf eine Weise ändern, die den Lernerfolg beeinträchtigen kann.
Lernstufe:
#
Kartensatz empfehlen
Empfiehl den Kartensatz weiter.
Einbetten
Nutze den folgenden HTML-Code, um den Kartensatz in andere Webseiten einzubinden. Die Dimensionen können beliebig angepasst werden.
Bei der Voreinstellung im Upload-Formular müsste eine Zeile in der CSV-Datei so aussehen:
"Frage","Antwort"
Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
Drucken
Wähle das Format der einzelnen Karten auf dem Papier:
Test erstellen
Erstelle Vokabeltests oder Aufgabenblätter zum Ausdrucken.
Wähle ein Layout, das zum Inhalt der Karteikarten passt. Verwende das erstellte Dokument als Basis zur Weiterverarbeitung.
Layout:
Anzahl Karten
Lernzieldatum festlegen
Wenn dieses Datum festgelegt ist, werden (optional - in den Einstellungen aktivieren!) zu Beginn jeder Abfrage im Lernplan-Modus neue Karten hinzugefügt, um sicherzustellen, dass Du alle Karten rechtzeitig abgefragt hast.
Kartensatz:
Zurücksetzen
Kartensatz löschen
Willst du den ausgewählten Kartensatz wirklich löschen?
Fallgruppen zu den anerkannten Beweisverwertungsverboten
Fallgruppen zu den anerkannten Beweisverwertungsverboten
Fallgruppen zu den anerkannten Beweisverwertungsverboten
Fehlende Zeugenbelehrung nach § 52 III S.1 StPO
Verwertungsverbot (+); Ausnahme: Angehöriger hätte auch bei Belehrung ausgesagt oder kannte ZVR
Verletzung der Schweigepflicht durch Vertrauensperson iSd § 53 StPO
Verwertungsverbot (+), wenn Zeuge irrig glaubt, zur Aussage verpflichtet zu sein und Gericht nicht aufklärt; Ansonsten mangels Belehrungspflicht kein Verwertungsverbot; wenn Belehrung erfolgt, muss sie aber richtig sein, sonst § 337 StPO
Fehlende Genehmigung nach § 54 StPO
Verwertungsverbot (-), da Vorschrift nicht Angeklagten schützt, sondern zur Wahrung des Dienstgeheimnisses dient
Fehlende Zeugenbelehrung nach § 55 II StPO
nach hM Verwertungsverbot (-), da Vorschrift allein Zeugen vor Selbstbelastung schützen soll -> Aussage kann jedoch im Prozess gegen Zeugen nicht verwendet werden
Fehlerhafte Belehrung des Beschuldigten nach § 136 I StPO
Beachte formeller (hM) Vernehmungsbegriff -> (-) bei Spontanäußerungen und informatorischen Fragen
Verwertungsverbot (+), es sei denn Beschuldigte kannte sein Recht
ABER: Widerspruchslösung des BGH -> Verteidiger muss Verwertung bis zum Abschluss der Befragung des Angeklagten nach § 257 widersprechen
(P) Fortwirkung der fehlerhaften Belehrung
hL: Qualifizierte Belehrung in HV erforderlich, dass bisherige Aussagen nicht verwertet werden können
BGH: Verwertbarkeit durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln
(P) Drittwirkung des Verwertungsverbots auf Mitbeschuldigte
nach hM (-), da § 136 I 2 StPO nur Schutz des vernommenen Beschuldigten bezweckt
Fehler bei körperliche Untersuchung nach § 81a StPO
Verwertungsverbot (-), da Vorschrift bezweckt, den Beschuldigten vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen
Fehler bei der Durchsuchung
Verwertungsverbot nach hM nur bei besonders schwerwiegenden Verfahrensverstößen
zB enge Auslegung der "Gefahr im Verzug"-Klausel wegen Eingriff in Art. 13 GG geboten
Eingriffe in das APR
Tagebuch (-); bei Selbstgesprächen regelmäßig (+)
Von Privatpersonen rechtswidrig gewonnene Beweise
nach hM grds. kein Verwertungsverbot, da Vorschriften des Beweisrechts nicht an Privatpersonen gerichtet
Ausnahmen
Beweisgewinnung ist eklatanter Verstoß gg. Menschenwürde (zB private Folter)
Beweisverwertung würde erneuten Grundrechtseingriff darstellen (Abspielen von heimlich gemachten Tonbandaufnahmen im Prozess)
Privatperson hat gezielt im Auftrag der Strafverfolgungsbehörde gehandelt (Zurechenbarkeit)
Fehlende Zeugenbelehrung nach § 52 III S.1 StPO
Verwertungsverbot (+); Ausnahme: Angehöriger hätte auch bei Belehrung ausgesagt oder kannte ZVR
Verletzung der Schweigepflicht durch Vertrauensperson iSd § 53 StPO
Verwertungsverbot (+), wenn Zeuge irrig glaubt, zur Aussage verpflichtet zu sein und Gericht nicht aufklärt; Ansonsten mangels Belehrungspflicht kein Verwertungsverbot; wenn Belehrung erfolgt, muss sie aber richtig sein, sonst § 337 StPO
Fehlende Genehmigung nach § 54 StPO
Verwertungsverbot (-), da Vorschrift nicht Angeklagten schützt, sondern zur Wahrung des Dienstgeheimnisses dient
Fehlende Zeugenbelehrung nach § 55 II StPO
nach hM Verwertungsverbot (-), da Vorschrift allein Zeugen vor Selbstbelastung schützen soll -> Aussage kann jedoch im Prozess gegen Zeugen nicht verwendet werden
Fehlerhafte Belehrung des Beschuldigten nach § 136 I StPO
Beachte formeller (hM) Vernehmungsbegriff -> (-) bei Spontanäußerungen und informatorischen Fragen
Verwertungsverbot (+), es sei denn Beschuldigte kannte sein Recht
ABER: Widerspruchslösung des BGH -> Verteidiger muss Verwertung bis zum Abschluss der Befragung des Angeklagten nach § 257 widersprechen
(P) Fortwirkung der fehlerhaften Belehrung
hL: Qualifizierte Belehrung in HV erforderlich, dass bisherige Aussagen nicht verwertet werden können
BGH: Verwertbarkeit durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln
(P) Drittwirkung des Verwertungsverbots auf Mitbeschuldigte
nach hM (-), da § 136 I 2 StPO nur Schutz des vernommenen Beschuldigten bezweckt
Fehler bei körperliche Untersuchung nach § 81a StPO
Verwertungsverbot (-), da Vorschrift bezweckt, den Beschuldigten vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen
Fehler bei der Durchsuchung
Verwertungsverbot nach hM nur bei besonders schwerwiegenden Verfahrensverstößen
zB enge Auslegung der "Gefahr im Verzug"-Klausel wegen Eingriff in Art. 13 GG geboten
Eingriffe in das APR
Tagebuch (-); bei Selbstgesprächen regelmäßig (+)
Von Privatpersonen rechtswidrig gewonnene Beweise
nach hM grds. kein Verwertungsverbot, da Vorschriften des Beweisrechts nicht an Privatpersonen gerichtet
Ausnahmen
Beweisgewinnung ist eklatanter Verstoß gg. Menschenwürde (zB private Folter)
Beweisverwertung würde erneuten Grundrechtseingriff darstellen (Abspielen von heimlich gemachten Tonbandaufnahmen im Prozess)
Privatperson hat gezielt im Auftrag der Strafverfolgungsbehörde gehandelt (Zurechenbarkeit)
Fehlende Zeugenbelehrung nach § 52 III S.1 StPO Verwertungsverbot (+); Ausnahme: Angehöriger hätte auch bei Belehrung ausgesagt oder kannte ZVR Verletzung der Schweigepflicht durch Vertrauensperson iSd § 53 StPO Verwertungsverbot (+), wenn Zeuge irrig glaubt, zur Aussage verpflichtet zu sein und Gericht nicht aufklärt; Ansonsten mangels Belehrungspflicht kein Verwertungsverbot; wenn Belehrung erfolgt, muss sie aber richtig sein, sonst § 337 StPO Fehlende Genehmigung nach § 54 StPO Verwertungsverbot (-), da Vorschrift nicht Angeklagten schützt, sondern zur Wahrung des Dienstgeheimnisses dient Fehlende Zeugenbelehrung nach § 55 II StPO nach hM Verwertungsverbot (-), da Vorschrift allein Zeugen vor Selbstbelastung schützen soll -> Aussage kann jedoch im Prozess gegen Zeugen nicht verwendet werden Fehlerhafte Belehrung des Beschuldigten nach § 136 I StPO Beachte formeller (hM) Vernehmungsbegriff -> (-) bei Spontanäußerungen und informatorischen Fragen Verwertungsverbot (+), es sei denn Beschuldigte kannte sein Recht ABER: Widerspruchslösung des BGH -> Verteidiger muss Verwertung bis zum Abschluss der Befragung des Angeklagten nach § 257 widersprechen (P) Fortwirkung der fehlerhaften Belehrung hL: Qualifizierte Belehrung in HV erforderlich, dassbisherige Aussagen nichtverwertetwerdenkönnen BGH: Verwertbarkeit durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (P) Drittwirkung des Verwertungsverbots auf Mitbeschuldigte nach hM (-), da § 136 I 2 StPO nur Schutz des vernommenen Beschuldigten bezweckt Fehler bei körperliche Untersuchung nach § 81a StPO Verwertungsverbot (-), da Vorschrift bezweckt, den Beschuldigten vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen Fehler bei der Durchsuchung Verwertungsverbot nach hM nur bei besonders schwerwiegenden Verfahrensverstößen zB enge Auslegung der "Gefahr im Verzug"-Klausel wegen Eingriff in Art. 13 GG geboten Eingriffe in das APR Tagebuch (-); bei Selbstgesprächen regelmäßig (+) Von Privatpersonen rechtswidrig gewonnene Beweise nach hM grds. kein Verwertungsverbot, da Vorschriften des Beweisrechts nicht an Privatpersonen gerichtet Ausnahmen Beweisgewinnung ist eklatanter Verstoß gg. Menschenwürde (zB private Folter) Beweisverwertung würde erneuten Grundrechtseingriff darstellen (Abspielen von heimlich gemachten Tonbandaufnahmen im Prozess) Privatperson hat gezielt im Auftrag der Strafverfolgungsbehörde gehandelt (Zurechenbarkeit)
Stichworte
Mit Repetico PRO kannst du der Karte Stichworte zuordnen. Stichworte können verwendet werden, um Karten zu einem bestimmten Thema auch Kartensatz-übergreifend zu lernen.